ENERGIE FÜR DIE ZUKUNFT
Vorausdenken. Verändern. Verbessern.
ENERGIE FÜR DIE ZUKUNFT
Vorausdenken. Verändern. Verbessern.
Denn: Wer nicht mit der Zeit geht, geht mit der Zeit. Ein aktuell besonders wichtiges Handlungsfeld ist der Bereich Energie. Wir sind überzeugt: Wer den Weg einer verantwortungsvollen Energieerzeugung, -beschaffung und -versorgung wählt, legt den Grundstein für eine erfolgreiche Zukunft. rk partners ist Ihr Partner für Energierecht und begleitet Sie auf Ihrem und unserem Weg in die Energiezukunft
One-Stop-Shop
Wir helfen Ihnen, mit den gesetzlichen Rahmenwerken im Bereich Energie umzugehen. Unsere Experten unterstützen Sie bei der Projektierung, bei Aspekten der Finanzierung und bei zu beachtenden Themen im Zusammenhang mit den Schnittstellen zwischen Energieerzeugung, Energiebeschaffung und Energieversorgung. Im Unterschied zu anderen Wirtschaftskanzleien bieten wir unseren Kunden eine ganzheitliche und umfassende Lösung. Möglich macht das unser Team, welches erfahrene Anwälte und Branchenexperten vereint.
Unsere Expertise im Energierecht
Unsere Kompetenzfelder im Überblick
Als One-Stop-Shop im Energierecht unterstützen wir
Sie besonders in folgenden Bereichen:
- Strukturieren und Aufsetzen von Energiegemeinschaften
- Erneuerbare Energie (Wasserkraft, Photovoltaik, Windkraft, Biomasse, Biogas usw.)
- Energievertragsrecht
- Energie- und Emissionshandel
- Energieregulierung
- Gesellschaftsrecht und M&A
- Finanzierung
- Power Purchase Agreements
- Fördermodelle
- Infrastrukturprojekte
- Öffentliches Recht
- Immobilienrecht
- Umweltrecht
Kauf und Verkauf von Energieprojekten
Energiegemeinschaften
Ein zukunftsfittes Modell.
Klimawandel. Ressourcenknappheit. Ungleiche Verteilung. Das sind wichtige gesellschaftliche und wirtschaftliche Herausforderungen, welche die Entwicklung und Etablierung zukunftsfähiger Energiemodelle fordern. Energie muss effizienter erzeugt, genutzt und verteilt werden. Und genau das ermöglichen Energiegemeinschaften.
Das Grundprinzip: Energie gemeinsam gewinnen und gemeinsam zu vergünstigten Konditionen zu nutzen.
Stellen Sie sich vor, Sie sind Teil einer solchen Energiegemeinschaft. Auf dem Dach Ihres Firmengebäudes wird Solarenergie gewonnen, Ihre Partner erzeugen Energie aus Wasser- und Windkraft. So kann jede Wetterlage für Energieproduktion genutzt und alle Mitglieder der Gemeinschaft können konstant versorgt werden. So funktionieren Energiegemeinschaften, die von den Mitgliedern regional und sogar überregional geschlossen werden können.
Die Vorteile liegen auf der Hand: Die Energieversorgung wird nicht nur nachhaltiger, sondern auch effizienter, autonomer und regionaler. Um Strom zu produzieren und zu verkaufen, muss man in Zukunft kein Energie-versorgungsunternehmen mehr sein. Ein attraktives, aber neues Energiemodell, dessen Planung, Umsetzung und staatliche Förderung zahlreiche Fragen aufwirft.
Als Experten für Energierecht und Energiegemeinschaften stehen wir Ihnen hier gerne zur Seite.
(EEG)
(BEG)
Power Purchase Agreements (PPAs): Grüne Energie für Europas Strommarkt
Europas Strommarkt steht vor wegweisenden Herausforderungen: Allen voran dem Ausbau erneuerbarer Energien und dem strategischen Gasausstieg im Rahmen des Europäischen Green Deals. Energielieferverträge, sogenannte Power Purchase Agreements („PPAs“), präsentieren sich hierfür als innovative Lösung.
Bei der Ausgestaltung von PPAs müssen Faktoren wie Vertragsdauer, Preisbildung und Stromlieferung präzise abgewogen werden. Hierbei dienen Vertragsvorlagen wie die EFET-Rahmenverträge als wertvolle Leitplanken. Dennoch begegnen Unternehmen im Energiebereich immer wieder regulatorischen Hürden, darunter REMIT, EMIR und MiFID II, ursprünglich für den Finanzsektor entworfen.
Trotz dieser Herausforderungen bieten gut gestaltete PPAs Vorteile für die Vertragsparteien. Sie versprechen nicht nur langfristige Preisstabilität, sondern auch eine signifikante Reduktion des Risikos beim Stromhandel. Zudem eröffnen sie die Möglichkeit, nachweisbar regionalen und grünen Strom zu beziehen. Auch bei Inanspruchnahme einer Projektfinanzierung durch eine Bank ist die richtige Ausgestaltung des PPA von großer Bedeutung.
Wir stehen Ihnen als Experten im Bereich Energierecht und PPAs gerne zur Verfügung. Um Ihnen die bestmögliche Beratung und Umsetzung Ihres Projektes zu ermöglichen, arbeiten wir mit Of-Counseln zusammen, die eine fundierte Expertise in der wirtschaftlichen und technischen Umsetzung von PPA-Projekten mitbringen.
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Ihr Kontakt
Hier geht’s zu unseren Experten und Ihren Energielösungen.
Dominik Kurzmann
Head of Energy
Ist Partner bei rk partners und leitet die Praxisgruppe Energierecht. Er verfügt über mehr als zehn Jahre Berufserfahrung in den Bereichen Energie, Finanzdienstleistungen und Rechtsberatung für Finanzdienstleistungen. Seine Vortragstätigkeit als Universitätslektor an der Universität Wien zu energierechtlichen und bankspezifischen Themen rundet seine umfassende Expertise ab.
Weitere Teammitglieder
Victoria Fischl
Energierechtsexpertin
Ist Partner bei rk partners und berät nationale sowie internationale Mandanten in den Bereichen Banken- und Finanzrecht sowie Energierecht.Themenseiten
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Unser ONE STOP SHOP für all Ihre rechtlichen, finanziellen, steuerlichen, regulatorischen und geschäftlichen Anliegen.
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Energierecht
Energierecht für Energiegemeinschaften
Seit 2021 muss man kein klassisches Energieversorgungsunternehmen mehr sein um Strom zu produzieren oder sogar zu verkaufen. In sogenannten Energiegemeinschaften haben Bürger die Möglichkeit sich zusammenzufinden, um flexibel Energie zu produzieren, zu speichern, zu verkaufen und zu verbrauchen. Als Experten für Energierecht in Wien und ganz Österreich unterstützen wir Sie umfassend bei der Umsetzung Ihres Projekts. Wir vertreten nationale und internationale Marktteilnehmer, darunter Energieunternehmen, Energieversorger, Energiehändler, Netzbetreiber, Kommunen sowie Banken.
Erneuerbare Energiegemeinschaften
In Mehrparteienhäusern sind Energiegemeinschaften in Österreich als gemeinschaftliche Erzeugungsanlagen bereits verbreitet. Ein gängiges Beispiel ist z.B. eine Solaranlage am Dach eines Mehrparteienhauses. Die Solaranlage erzeugt Strom der anschließend an alle Teilnehmer verteilt wird. Als Energiegemeinschaft gibt man dem Netzbetreiber bekannt nach welchem Verteilungsmodell die Erzeugungsanteile auf die einzelnen Teilnehmer aufgeteilt werden. Der gemessene Verbrauch wird vom Netzbetreiber anschließend aufgeteilt. Genutzte Energie, die über die Produktion hinausgeht, wird vom frei gewählten Lieferanten des einzelnen Teilnehmers geliefert.
Als Fachanwälte für Energiegemeinschaften bzw. Energierecht unterstützen wir Sie von Anfang an bei der Planung, Gründung Strukturierung sowie der Einhaltung rechtlicher Anforderungen. Weiteres beraten wir Sie auch gerne im Hinblick auf mögliche Förderungen bzw. Finanzierungen für Ihr Energiegemeinschaftsprojekt.
Formen von Energiegemeinschaften
Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft
Bei dieser Form einer Energiegemeinschaft erfolgt die Energieerzeugung mittels erneuerbarer Energien. Besonders ist zusätzlich die geografische Nähe jedes Teilnehmers. Alle Teilnehmer müssen sich im selben Netzgebiet befinden und schließen jeweils eigene Netznutzungsverträge mit dem gleichen Netzbetreiber. Ein Vorteil ist, dass günstigerer Netztarife angewendet werden. Vorteilhaft für alle Teilnehmer ist weiters der Wegfall des Erneuerbaren-Förderbeitrags.
An einer Erneuerbaren-Energie-Gemeinschaft dürfen natürliche Personen, Gemeinden, Rechtsträger von Behörden in Bezug auf lokale Dienststellen (z.B. die Republik Österreich für die Polizeidienststelle im Ort) und sonstige juristische Personen des öffentlichen Rechts teilnehmen. Klein- und Mittelbetriebe dürfen auch teilnehmen, sofern dies nicht der gewerblichen und beruflichen Haupttätigkeit des Privatunternehmens entspricht. Jede Art der Energiegemeinschaft besteht aus mindestens zwei Teilnehmern, somit sind auch kleinere Konstellationen möglich.
Als Anwälte für Energierecht und Energiegemeinschaften unterstützen wir Sie ganzheitlich bei der Umsetzung Ihres Projekts.
Bürgerenergiegemeinschaften
Haben die Teilnehmer einer Energiegemeinschaft keine geografische Nähe zueinander bietet sich die Bürgerenergiegemeinschaft an. Bei dieser Lösung können die jeweiligen Teilnehmer auch mit unterschiedlichen Netzbetreibern Verträge geschlossen haben, zudem muss die erzeugte elektrische Energie auch nicht ausschließlich aus erneuerbaren Quellen stammen. Als Bürgerenergiegemeinschaft darf man elektrische Energie erzeugen, teilen, speichern, verbrauchen oder verkaufen. Da der erzeugte Strom aufgrund der fehlenden geografischen Nähe der jeweiligen Teilnehmer teils weite Strecken im Stromnetz zurücklegen muss, sind die finanziellen Anreize geringer als bei Erneuerbaren-Energie-Gemeinschaften. Die Teilnahme an einer Bürgerenergiegemeinschaft ist juristischen sowie natürlichen Personen und Gebietskörperschaften erlaubt.
Wir unterstützen Sie umfassend bei der Gründung Ihrer Bürgerenergiegemeinschaft, der Suche nach einer passenden Unternehmensform und hinsichtlich Förderungen. Auch bei steuerlichen Fragen stehen wir Ihnen gerne beratend zur Seite.
Anwalt für Energierecht
Als Fachanwälte für Energierecht sowie Energiegemeinschaften unterstützen wir Sie unter anderem vollumfassend bei Themen wie der Wahl der passenden Gesellschaftsform, möglichen Förderungen oder der Planung sowie Implementierung einer auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenen Lösung.