ENERGIE FÜR
DIE ZUKUNFT
Vorausdenken. Verändern. Verbessern.
Das ist für den Erfolg von Unternehmen und Organisationen unumgänglich. Denn: Wer nicht mit der Zeit geht, geht mit der Zeit.
Ein aktuell besonders wichtiges Handlungsfeld ist der Bereich Energie. Wir sind überzeugt: Wer den Weg einer verantwortungsvollen Energieerzeugung, -beschaffung und -versorgung wählt, legt den Grundstein für eine erfolgreiche Zukunft. PHH Rechtsanwälte ist Ihr Partner für Energierecht und begleitet Sie auf Ihrem und unserem Weg in die Energiezukunft.
One-Stop-Shop-Partner
Wir helfen Ihnen, mit den gesetzlichen Rahmenwerken im Bereich Energie umzugehen. Unsere Experten unterstützen Sie bei der Projektierung, bei Aspekten der Finanzierung und bei zu beachtenden Themen im Zusammenhang mit den Schnittstellen zwischen Energieerzeugung, Energiebeschaffung und Energieversorgung. Im Unterschied zu anderen Wirtschaftskanzleien bieten wir unseren Kunden eine ganzheitliche und umfassende Lösung. Möglich macht das unser Team, welches erfahrene Anwälte und Branchenexperten vereint.
Unsere Expertise für Energierecht
Sie brauchen juristische Beratung zur Umsetzung von Energieprojekten? Sie suchen einen Rechtsberater, der über den Tellerrand hinausblickt? Sie möchten mit alternativen Energiequellen wie Wasser, PV oder Wind Zukunftsimpulse setzen? Sie brauchen eine Top-Kanzlei als Partner für Fragen des Energie- und Emissionshandels? Dann sind Sie bei uns genau richtig. Zahlreiche nationale und internationale Energieunternehmen, Energieversorger, Energiehändler, Netzbetreiber, Kommunen sowie Banken vertrauen auf PHH Rechtsanwälte und wir freuen uns, auch Sie zu beraten und zu begleiten.
Unsere Kompetenzfelder im Überblick
Als One-Stop-Shop im Energierecht unterstützen wir Sie insbesondere in folgenden Bereichen
-
Strukturierung und Aufsetzen
von Energiegemeinschaften -
Erneuerbare Energien (Wasserkraft, Photovoltaik,
Windkraft, Biomasse, Biogas usw.) - Energievertragsrecht
- Energie- und Emissionshandel
- Energieregulierung
- Gesellschaftsrecht und M&A
- Finanzierung
- Fördermodelle
- Infrastrukturprojekte
- Öffentliches Recht
- Immobilienrecht
- Umweltrecht
Beratung im Energiesektor bedeutet für uns nicht nur die Konzentration auf einzelne Aspekte des Energierechts, sondern auch die Entwicklung umfassender Lösungen für den detaillierten, vielschichtigen und oft komplexen rechtlichen Rahmen innerhalb der Projekte und Aktivitäten in dieser Branche. Insbesondere die Schnittstelle zwischen Energieerzeugung, Energiebeschaffung und Energieversorgung einerseits und Energiehandel andererseits gewinnt zunehmend an Bedeutung. Auch Finanzierungs- und Kreditrisikoaspekte werden für die Marktteilnehmer im Energiesektor immer wichtiger.
Unser Team wird von Anwälten mit einschlägiger Erfahrung und fundierten Branchenkenntnissen angeführt. Unsere Beratungsleistungen reichen von behördlicher Beratung bis hin zur Suche nach Lösungen für die Projektumsetzung sowohl im Zusammenhang mit alternativen Energieprojekten (Wasserkraftprojekte, PV-Projekte, Windparkprojekte usw.) als auch mit konventionellen Energieprojekten. Wir vertreten nationale und internationale Marktteilnehmer, insbesondere Energieunternehmen, Energieversorger, Energiehändler, Netzbetreiber, Kommunen, Banken und Bankkunden aus dieser Branche.
Kauf und Verkauf von Energieprojekten
Um die besten Voraussetzungen für den Erfolg Ihres Energieprojektes zu schaffen, begleiten wir Sie bereits bei den ersten Schritten und in jedem folgenden Stadium Ihres Energieprojektes. Ist der Kauf oder Verkauf eines Energieprojektes geplant, sind wir der richtige Ansprechpartner und können Käufer und Verkäufer zusammenbringen. Wir kennen den Markt und haben ein großes Netzwerk. Haben Sie Interesse am Verkauf oder Kauf eines Projektes, dann kontaktieren Sie uns unter
Energiegemeinschaften
Ein zukunftsfittes Modell.
Klimawandel. Ressourcenknappheit. Ungleiche Verteilung. Das sind wichtige gesellschaftliche und wirtschaftliche Herausforderungen, welche die Entwicklung und Etablierung zukunftsfähiger Energiemodelle fordern. Energie muss effizienter erzeugt, genutzt und verteilt werden. Und genau das ermöglichen Energiegemeinschaften.
Das Grundprinzip: Energie gemeinsam gewinnen und gemeinsam zu vergünstigten Konditionen zu nutzen.
Stellen Sie sich vor, Sie sind Teil einer solchen Energiegemeinschaft. Auf dem Dach Ihres Firmengebäudes wird Solarenergie gewonnen, Ihre Partner erzeugen Energie aus Wasser- und Windkraft. So kann jede Wetterlage für Energieproduktion genutzt und alle Mitglieder der Gemeinschaft können konstant versorgt werden. So funktionieren Energiegemeinschaften, die von den Mitgliedern regional und sogar überregional geschlossen werden können.
Die Vorteile liegen auf der Hand: Die Energieversorgung wird nicht nur nachhaltiger, sondern auch effizienter, autonomer und regionaler. Um Strom zu produzieren und zu verkaufen, muss man in Zukunft kein Energieversorgungsunternehmen mehr sein. Ein attraktives, aber neues Energiemodell, dessen Planung, Umsetzung und staatliche Förderung zahlreiche Fragen aufwirft.
Als Experten für Energierecht und Energiegemeinschaften stehen wir Ihnen hier gerne zur Seite.

Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften (EEG)
EEG sind regionale Energiegemeinschaften, welche sich ausschließlich erneuerbarer Energiequellen bedienen. Gemeinsam mit Ihnen prüfen wir die Voraussetzungen, stecken die Möglichkeiten von Förderungen ab, legen die für Sie passende Gesellschaftsform fest und etablieren ein für Sie optimales, ganzheitliches Modell.
Bürgerenergiegemeinschaften
(BEG)
BEG sind regionale und/oder überregionale Energiegemeinschaften, welche eine Kombination aus konventioneller und alternativer Energiegewinnung ermöglichen. Von der Prüfung der Voraussetzungen und Förderungsoptionen über die Wahl der Gesellschaftsform bis hin zu Fragen des Steuerrechts begleiten wir Sie bei der Planung und Implementierung Ihres Projekts.
News

Wenn Raumordnungen dem Sonnenstrom im Weg stehen
Die Politik bevorzugt Photovoltaik auf Dächern, genauso braucht es aber


EEG: Chance für Energiewende?
Bis 2030 soll Österreich ausschließlich Strom aus erneuerbaren Energiequellen beziehen.

Interview Energie Report
Dominik Kurzmann im Interview mit dem Report Verlag (Energie Report).
Infos

Nachhaltigkeit im Überblick
In einer aktuellen Broschüre informieren die Volksbanken und der ÖGV

Der Förder- und Steuerratgeber
Die wichtigsten Förderungen und steuerlichen Erleichterungen zum Thema Nachhaltigkeit. In
Ihr Kontakt
Hier geht’s zu unseren Experten und Ihren Energielösungen.
Dominik Kurzmann
Head of Energy
Ist Partner bei PHH Rechtsanwälte und leitet die Praxisgruppe Energierecht. Er verfügt über mehr als zehn Jahre Berufserfahrung in den Bereichen Energie, Finanzdienstleistungen und Rechtsberatung für Finanzdienstleistungen. Seine Vortragstätigkeit als Universitätslektor an der Universität Wien zu energierechtlichen und bankspezifischen Themen rundet seine umfassende Expertise ab.
Weitere Teammitglieder
Victoria Fischl
Energierechtsexpertin
Ist Rechtsanwaltsanwärterin bei PHH Rechtsanwälte und berät nationale sowie internationale Mandanten in den Bereichen Banken- und Finanzrecht sowie Energierecht.
Evgeny Rodionov
Energierechtsexperte
Ist Of Counsel bei PHH Rechtsanwälte und auf komplexe internationale Finanzierungen sowie auf die Beratung von Family Offices als auch Privatpersonen spezialisiert.
Stefanie Werinos-Sydow
Öffentliches Recht
Ist Partnerin bei PHH Rechtsanwälte und Expertin im öffentlichen Wirtschaftsrecht mit Schwerpunkten im Vergabe-, Umwelt- und Planungsrecht sowie im Mobilitätsrecht und Public Life Science und Health Care Bereich.
Sandra Kasper
Öffentliches Recht
Ist Rechtsanwältin bei PHH Rechtsanwälte und hat ihren Schwerpunkt im öffentlichen Wirtschaftsrecht, insbesondere im Anlagen-, Umwelt- und Energierecht.
Theresa Karall
Öffentliches Recht
Ist Rechtsanwaltsanwärterin bei PHH Rechtsanwälte mit Schwerpunkt im öffentlichen Wirtschaftsrecht, insbesondere im Vergabe- und Planungsrecht sowie im Public Life Science und Health Care Sektor.