ENERGIE FÜR DIE ZUKUNFT
Vorausdenken. Verändern. Verbessern.
Denn: Wer nicht mit der Zeit geht, geht mit der Zeit. Ein aktuell besonders wichtiges Handlungsfeld ist der Bereich Energie. Wir sind überzeugt: Wer den Weg einer verantwortungsvollen Energieerzeugung, -beschaffung und -versorgung wählt, legt den Grundstein für eine erfolgreiche Zukunft. PHH Rechtsanwälte ist Ihr Partner für Energierecht und begleitet Sie auf Ihrem und unserem Weg in die Energiezukunft.
ENERGIE FÜR DIE ZUKUNFT
Vorausdenken. Verändern. Verbessern.
Denn: Wer nicht mit der Zeit geht, geht mit der Zeit. Ein aktuell besonders wichtiges Handlungsfeld ist der Bereich Energie. Wir sind überzeugt: Wer den Weg einer verantwortungsvollen Energieerzeugung, -beschaffung und -versorgung wählt, legt den Grundstein für eine erfolgreiche Zukunft. PHH Rechtsanwälte ist Ihr Partner für Energierecht und begleitet Sie auf Ihrem und unserem Weg in die Energiezukunft.
One-Stop-Shop
Wir helfen Ihnen, mit den gesetzlichen Rahmenwerken im Bereich Energie umzugehen. Unsere Experten unterstützen Sie bei der Projektierung, bei Aspekten der Finanzierung und bei zu beachtenden Themen im Zusammenhang mit den Schnittstellen zwischen Energieerzeugung, Energiebeschaffung und Energieversorgung. Im Unterschied zu anderen Wirtschaftskanzleien bieten wir unseren Kunden eine ganzheitliche und umfassende Lösung. Möglich macht das unser Team, welches erfahrene Anwälte und Branchenexperten vereint.

Unsere Expertise im Energierecht
Sie brauchen juristische Beratung zur Umsetzung von Energieprojekten? Sie suchen einen Rechtsberater, der über den Tellerrand hinausblickt? Sie möchten mit alternativen Energiequellen wie Wasser, PV oder Wind Zukunftsimpulse setzen? Sie brauchen eine Top-Kanzlei als Partner für Fragen des Energie- und Emissionshandels? Dann sind Sie bei uns genau richtig. Zahlreiche nationale und internationale Energieunternehmen, Energieversorger, Energiehändler, Netzbetreiber, Kommunen sowie Banken vertrauen auf PHH Rechtsanwälte und wir freuen uns, auch Sie zu beraten und zu begleiten.

Unsere Kompetenzfelder im Überblick
Als One-Stop-Shop im Energierecht unterstützen wir
Sie besonders in folgenden Bereichen:
- Strukturieren und Aufsetzen von Energiegemeinschaften
- Erneuerbare Energie (Wasserkraft, Photovoltaik, Windkraft, Biomasse, Biogas usw.)
- Energievertragsrecht
- Energie- und Emissionshandel
- Energieregulierung
- Gesellschaftsrecht und M&A
- Finanzierung
- Fördermodelle
- Infrastrukturprojekte
- Öffentliches Recht
- Immobilienrecht
- Umweltrecht
Beratung im Energiesektor bedeutet für uns nicht nur die Konzentration auf einzelne Aspekte des Energierechts, sondern auch die Entwicklung umfassender Lösungen für den detaillierten, vielschichtigen und oft komplexen rechtlichen Rahmen innerhalb der Projekte und Aktivitäten in dieser Branche. Insbesondere die Schnittstelle zwischen Energieerzeugung, Energiebeschaffung und Energieversorgung einerseits und Energiehandel andererseits gewinnt zunehmend an Bedeutung. Auch Finanzierungs- und Kreditrisikoaspekte werden für die Marktteilnehmer im Energiesektor immer wichtiger.
Unser Team wird von Anwälten mit einschlägiger Erfahrung und fundierten Branchenkenntnissen angeführt. Unsere Beratungsleistungen reichen von behördlicher Beratung bis hin zur Suche nach Lösungen für die Projektumsetzung sowohl im Zusammenhang mit alternativen Energieprojekten (Wasserkraftprojekte, PV-Projekte, Windparkprojekte usw.) als auch mit konventionellen Energieprojekten. Wir vertreten nationale und internationale Marktteilnehmer, insbesondere Energieunternehmen, Energieversorger, Energiehändler, Netzbetreiber, Kommunen, Banken und Bankkunden aus dieser Branche.
Kauf und Verkauf von Energieprojekten
Energiegemeinschaften
Ein zukunftsfittes Modell.
Klimawandel. Ressourcenknappheit. Ungleiche Verteilung. Das sind wichtige gesellschaftliche und wirtschaftliche Herausforderungen, welche die Entwicklung und Etablierung zukunftsfähiger Energiemodelle fordern. Energie muss effizienter erzeugt, genutzt und verteilt werden. Und genau das ermöglichen Energiegemeinschaften.
Das Grundprinzip: Energie gemeinsam gewinnen und gemeinsam zu vergünstigten Konditionen zu nutzen.
Stellen Sie sich vor, Sie sind Teil einer solchen Energiegemeinschaft. Auf dem Dach Ihres Firmengebäudes wird Solarenergie gewonnen, Ihre Partner erzeugen Energie aus Wasser- und Windkraft. So kann jede Wetterlage für Energieproduktion genutzt und alle Mitglieder der Gemeinschaft können konstant versorgt werden. So funktionieren Energiegemeinschaften, die von den Mitgliedern regional und sogar überregional geschlossen werden können.
Die Vorteile liegen auf der Hand: Die Energieversorgung wird nicht nur nachhaltiger, sondern auch effizienter, autonomer und regionaler. Um Strom zu produzieren und zu verkaufen, muss man in Zukunft kein Energie-versorgungsunternehmen mehr sein. Ein attraktives, aber neues Energiemodell, dessen Planung, Umsetzung und staatliche Förderung zahlreiche Fragen aufwirft.
Als Experten für Energierecht und Energiegemeinschaften stehen wir Ihnen hier gerne zur Seite.
(EEG)
(BEG)

News
INFOS
Ihr Kontakt
Hier geht’s zu unseren Experten und Ihren Energielösungen.

Dominik Kurzmann
Head of Energy
Ist Partner bei PHH Rechtsanwälte und leitet die Praxisgruppe Energierecht. Er verfügt über mehr als zehn Jahre Berufserfahrung in den Bereichen Energie, Finanzdienstleistungen und Rechtsberatung für Finanzdienstleistungen. Seine Vortragstätigkeit als Universitätslektor an der Universität Wien zu energierechtlichen und bankspezifischen Themen rundet seine umfassende Expertise ab.
Weitere Teammitglieder
Victoria Fischl
Energierechtsexpertin
Ist Rechtsanwaltsanwärterin bei PHH Rechtsanwälte und berät nationale sowie internationale Mandanten in den Bereichen Banken- und Finanzrecht sowie Energierecht.
Evgeny Rodionov
Energierechtsexperte
Ist Of Counsel bei PHH Rechtsanwälte und auf komplexe internationale Finanzierungen sowie auf die Beratung von Family Offices als auch Privatpersonen spezialisiert.
Stefanie Werinos
Öffentliches Recht
Ist Partnerin bei PHH Rechtsanwälte und Expertin im öffentlichen Wirtschaftsrecht mit Schwerpunkten im Vergabe-, Umwelt- und Planungsrecht sowie im Mobilitätsrecht und Public Life Science und Health Care Bereich.
Sandra Kasper
Öffentliches Recht
Ist Rechtsanwältin bei PHH Rechtsanwälte und hat ihren Schwerpunkt im öffentlichen Wirtschaftsrecht, insbesondere im Anlagen-, Umwelt- und Energierecht.
Theresa Karall
Öffentliches Recht
Ist Rechtsanwaltsanwärterin bei PHH Rechtsanwälte mit Schwerpunkt im öffentlichen Wirtschaftsrecht, insbesondere im Vergabe- und Planungsrecht sowie im Public Life Science und Health Care Sektor.
Energierecht
Energierecht für Energiegemeinschaften
Seit 2021 muss man kein klassisches Energieversorgungsunternehmen mehr sein um Strom zu produzieren oder sogar zu verkaufen. In sogenannten Energiegemeinschaften haben Bürger die Möglichkeit sich zusammenzufinden, um flexibel Energie zu produzieren, zu speichern, zu verkaufen und zu verbrauchen. Als Experten für Energierecht in Wien und ganz Österreich unterstützen wir Sie umfassend bei der Umsetzung Ihres Projekts. Wir vertreten nationale und internationale Marktteilnehmer, darunter Energieunternehmen, Energieversorger, Energiehändler, Netzbetreiber, Kommunen sowie Banken.
Erneuerbare Energiegemeinschaften
In Mehrparteienhäusern sind Energiegemeinschaften in Österreich als gemeinschaftliche Erzeugungsanlagen bereits verbreitet. Ein gängiges Beispiel ist z.B. eine Solaranlage am Dach eines Mehrparteienhauses. Die Solaranlage erzeugt Strom der anschließend an alle Teilnehmer verteilt wird. Als Energiegemeinschaft gibt man dem Netzbetreiber bekannt nach welchem Verteilungsmodell die Erzeugungsanteile auf die einzelnen Teilnehmer aufgeteilt werden. Der gemessene Verbrauch wird vom Netzbetreiber anschließend aufgeteilt. Genutzte Energie, die über die Produktion hinausgeht, wird vom frei gewählten Lieferanten des einzelnen Teilnehmers geliefert.
Als Fachanwälte für Energiegemeinschaften bzw. Energierecht unterstützen wir Sie von Anfang an bei der Planung, Gründung Strukturierung sowie der Einhaltung rechtlicher Anforderungen. Weiteres beraten wir Sie auch gerne im Hinblick auf mögliche Förderungen bzw. Finanzierungen für Ihr Energiegemeinschaftsprojekt.
Formen von Energiegemeinschaften
Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft
Bei dieser Form einer Energiegemeinschaft erfolgt die Energieerzeugung mittels erneuerbarer Energien. Besonders ist zusätzlich die geografische Nähe jedes Teilnehmers. Alle Teilnehmer müssen sich im selben Netzgebiet befinden und schließen jeweils eigene Netznutzungsverträge mit dem gleichen Netzbetreiber. Ein Vorteil ist, dass günstigerer Netztarife angewendet werden. Vorteilhaft für alle Teilnehmer ist weiters der Wegfall des Erneuerbaren-Förderbeitrags.
An einer Erneuerbaren-Energie-Gemeinschaft dürfen natürliche Personen, Gemeinden, Rechtsträger von Behörden in Bezug auf lokale Dienststellen (z.B. die Republik Österreich für die Polizeidienststelle im Ort) und sonstige juristische Personen des öffentlichen Rechts teilnehmen. Klein- und Mittelbetriebe dürfen auch teilnehmen, sofern dies nicht der gewerblichen und beruflichen Haupttätigkeit des Privatunternehmens entspricht. Jede Art der Energiegemeinschaft besteht aus mindestens zwei Teilnehmern, somit sind auch kleinere Konstellationen möglich.
Als Anwälte für Energierecht und Energiegemeinschaften unterstützen wir Sie ganzheitlich bei der Umsetzung Ihres Projekts.
Bürgerenergiegemeinschaften
Haben die Teilnehmer einer Energiegemeinschaft keine geografische Nähe zueinander bietet sich die Bürgerenergiegemeinschaft an. Bei dieser Lösung können die jeweiligen Teilnehmer auch mit unterschiedlichen Netzbetreibern Verträge geschlossen haben, zudem muss die erzeugte elektrische Energie auch nicht ausschließlich aus erneuerbaren Quellen stammen. Als Bürgerenergiegemeinschaft darf man elektrische Energie erzeugen, teilen, speichern, verbrauchen oder verkaufen. Da der erzeugte Strom aufgrund der fehlenden geografischen Nähe der jeweiligen Teilnehmer teils weite Strecken im Stromnetz zurücklegen muss, sind die finanziellen Anreize geringer als bei Erneuerbaren-Energie-Gemeinschaften. Die Teilnahme an einer Bürgerenergiegemeinschaft ist juristischen sowie natürlichen Personen und Gebietskörperschaften erlaubt.
Wir unterstützen Sie umfassend bei der Gründung Ihrer Bürgerenergiegemeinschaft, der Suche nach einer passenden Unternehmensform und hinsichtlich Förderungen. Auch bei steuerlichen Fragen stehen wir Ihnen gerne beratend zur Seite.
Anwalt für Energierecht
Als Fachanwälte für Energierecht sowie Energiegemeinschaften unterstützen wir Sie unter anderem vollumfassend bei Themen wie der Wahl der passenden Gesellschaftsform, möglichen Förderungen oder der Planung sowie Implementierung einer auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenen Lösung.