In Mehrparteienhäusern sind Energiegemein-
schaften in Österreich als gemeinschaftliche Erzeugungsanlagen bereits verbreitet. Ein gängiges Beispiel ist z.B. eine Solaranlage am Dach eines Mehrparteienhauses. Die Solaranlage erzeugt Strom der anschließend an alle Teilnehmer verteilt wird. Als Energiegemeinschaft gibt man dem Netzbetreiber bekannt nach welchem Verteilungsmodell die Erzeugungsanteile auf die einzelnen Teilnehmer aufgeteilt werden. Der gemessene Verbrauch wird vom Netzbetreiber anschließend aufgeteilt. Genutzte Energie, die über die Produktion hinausgeht, wird vom frei gewählten Lieferanten des einzelnen Teilnehmers geliefert.
Als Fachanwälte für Energiegemeinschaften bzw. Energierecht unterstützen wir Sie von Anfang an bei der Planung, Gründung Strukturierung sowie der Einhaltung rechtlicher Anforderungen. Weiteres beraten wir Sie auch gerne im Hinblick auf mögliche Förderungen bzw. Finanzierungen für Ihr Energiegemeinschaftsprojekt.
Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft
Bei dieser Form einer Energiegemeinschaft erfolgt die Energieerzeugung mittels erneuerbarer Energien. Besonders ist zusätzlich die geografische nähe jedes Teilnehmers. Alle Teilnehmer müssen sich im selben Netzgebiet befinden und schließen jeweils eigene Netznutzungsverträge mit dem gleichen Netzbetreiber. Ein Vorteil ist, dass günstigerer Netztarife angewendet werden. Vorteilhaft für alle Teilnehmer ist weiters der Wegfall des Erneuerbaren-Förderbeitrags.
An einer Erneuerbaren-Energie-Gemeinschaft dürfen natürliche Personen, Gemeinden, Rechtsträger von Behörden in Bezug auf lokale Dienststellen (z.B. die